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Organisation

Die Verbandsversammlung ist das Hauptorgan des Zweckverbandes. Sie ist für den Erlass von Satzungen zuständig und beschließt die Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse. Sie beschließt u.a. über die zu erhebenden Umlagen, über alle genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäfte, über die Bestellung des Personals und über alle Maßnahmen, die sich erheblich auf den Haushalt des Zweckverbandes auswirken.

Die Verbandsversammlung besteht aus den Bürgermeistern der Verbandsgemeinden oder deren Stellvertreter sowie aus 14 weiteren Vertretern:

  • Gemeinde Karlsdorf-Neuthard: 6
  • Stadt Stutensee mit den Stadtteilen Friedrichstal, Spöck und Staffort: insgesamt 7
  • Stadt Bruchsal: Stadtteil Büchenau 1

Der Verbandsvorsitzende führt den Vorsitz in der Verbandsversammlung und leitet die Verbandsverwaltung. Er vertritt den Zweckverband und hat die Beschlüsse der Verbandsversammlung auszuführen. Ihm steht die Anordnungsbefugnis und für die Geschäfte der laufenden Verwaltung auch die Bewirtschaftungsbefugnis zu. Es obliegt ihm auch die Kassenaufsicht. (§8 Abs. 1 Satzung des Zweckverbandes Abwasserverband Kammerforst).

 

Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes
"Abwasserverband Kammerforst" 2022

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hg inhalte
Sven Veigt
Sven Weigt
Bürgermeister
Gemeinde Karlsdorf-Neuthard
www.karlsdorf-neuthard.de
Tamara Schönherr
Erste Stellvertreterin
Tamara Schönhaar
Bürgermeisterin
Stadt Stutensee
www.stutensee.de

 
Andreas Glaser
Zweiter Stellvertreter
Andreas Glaser
Bürgermeister
Stadt Bruchsal
www.bruchsal.de
Geschäftsführer AZV
Gerhard Süpfle
Geschäftsführer AZV
www.azv-kammerforst.de