Amtliche Bekanntmachung - Feststellung des Jahresabschlusses 2024
Zweckverband Abwasserverband Kammerforst
Sitz: Karlsdorf-Neuthard
Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Zweckverband Abwasserverband Kammerforst
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 29.04.2025 den Jahresabschluss 2024 des Zweckverband Abwasserverband Kammerforst wie folgt festgestellt:
1. Erfolgsrechnung
1.1 |
Summe Erträge |
- 3.505.234,74 € |
1.2 |
Summe Aufwendungen |
3.505.234,74 € |
1.3 |
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2)1 |
0,00 € |
2. Liquiditätsrechnung
2.1 |
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit |
491.481,65 € |
2.2 |
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit |
- 1.198.239,82 € |
2.3 |
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) |
- 706.758,17 € |
2.4 |
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit |
- 225.292,59 € |
2.5 |
Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4)2 |
- 932.050,76 € |
2.6 |
Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen |
0 € |
3 |
Bilanzsumme |
20.087.919,71 € |
Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht des Zweckverbands Abwasserverband Kammerforst liegen in der Zeit vom 12. Mai 2025 bis einschließlich 20. Mai 2025 zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Unterlagen können beim Abwasserverband Kammerforst, Im Klein Feld 31, 76689 Karlsdorf-Neuthard, während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Darüber hinaus stehen die Unterlagen bis zur ortsüblichen Bekanntmachung des nächsten Jahresabschlusses zur Einsicht zur Verfügung.
Karlsdorf-Neuthard, den 29.04.2025
Der Geschäftsführer |
Der Verbandsvorsitzende |
Veröffentlichung Festsetzungsbeschluss Wirtschaftsplan 2025
Aufgrund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i.d.F. vom 16.09.1974 (GBI S. 408), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 04.04.2023 (GBI S. 137, 142) in Verbindung mit § 14 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) in der Fassung vom 08.01.1992 (GBI S. 21), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17.06.2020 (GBI S. 403), und § 10 der Verbandssatzung vom 20. 11.2014, zuletzt geändert am 06.12.2022 hat die Verbandsversammlung am 12.12.2024 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen:
Der Wirtschaftsplan 2025 wird festgesetzt
1 im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen
1.1 |
Erträge |
3.893.400 € |
1.2 |
Aufwendungen |
3.893.400 € |
1.3 |
Veranschlagtes Jahresergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) |
0,00 € |
2 im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen
2.1 |
Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit |
3.611.000 € |
2.1.2 |
Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit |
2.578.400 € |
2.1.3 |
Zahlungsmittelüberschuss (Saldo aus 2.1.1 und 2.1.2) |
1.032.600 € |
2.2.1 |
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit |
400 € |
2.2.2 |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit |
1.803.000 € |
2.2.3 |
Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.2.1 und 2.2.2) |
1.802.600 € |
2.3 |
Finanzierungsmittelbedarf (Saldo aus 2.1.3 und 2.2.3) |
770.000 € |
2.4.1 |
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
2.740.000 € |
2.4.2 |
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
1.970.000 € |
2.4.3 |
Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.4.1 und 2.4.2) |
770.000 € |
2.5 |
Saldo Liquiditätsplan (Saldo aus 2.3 und 2.4.3) |
0 € |
3 Kreditermächtigungen und Verpflichtungsermächtigungen
3.1 |
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen (Kreditermächtigungen) |
1.820.000 € |
3.2 |
Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, |
1.577.500 € |
4 Kassenkredite
4. |
mit dem Höchstbetrag der Kassenkredite |
500.000 € |
5 Beteiligungssätze
Die Beteiligungssätze gemäß § 3 Abs. 8 der Verbandssatzung werden wie folgt festgelegt:
Entwässerungseinzugsflächen für Investitionen
Bruchsal – Büchenau 13,45 %
Karlsdorf-Neuthard 49,30 %
Stutensee 37,25 %
100,00%
Abwassermenge
Bruchsal - Büchenau 10,92 %
Karlsdorf-Neuthard 41,95 %
Stutensee 47,13 %
100,00%
Karlsdorf-Neuthard, den 12.12.2024
Gez.
Sven Weigt
Bürgermeister
Verbandsvorsitzender
Die Gesetzmäßigkeit des von der Verbandsversammlung am 12.12.2024 gefassten Beschlusses über die Festsetzung des Wirtschaftsplanes für den Zweckverband Abwasserverband Kammerforst für das Wirtschaftsjahr 2025 wurde mit Verfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 21.01.2025,
Az.: RPK14-2207-47/14/4, bestätigt.
Nach § 20 Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i.V.m § 12 (4) Eigenbetriebsgesetz (EigBG) und § 87 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) wurden genehmigt:
a) der unter Ziffer 3.1 des Beschlusses festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen (Kreditermächtigung) in Höhe von 1.820.000 €
b) der unter Ziffer 3.2 des Beschlusses festgesetzten und in voller Höhe genehmigungspflichtigen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 1.577.500 €
Der unter Ziffer 4 des Beschlusses festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 500.000 € ist genehmigungsfrei.
Der Wirtschaftsplan 2025 des Zweckverbands Abwasserverband Kammerforst liegt von Montag, 03.02.2025 bis einschließlich Dienstag, 11.02.2025 auf der Verbandskläranlage (Im Klein Feld 31, 76689 Karlsdorf-Neuthard) zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag – Donnerstag: 8 Uhr – 12, 13 Uhr – 16 Uhr und Freitag: 8 Uhr - 12 Uhr) öffentlich zur Einsicht aus.
Sven Weigt
Bürgermeister
Verbandsvorsitzender