Abwasserverband Kammerforst
Sitz: Karlsdorf-Neuthard
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Abwasserverband Kammerforst“, Sitz Karlsdorf-Neuthard, hat gemäß § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vom 16.09.1974 i.V. mit § 10 der Verbandssatzung vom 20.11.2014 am 16.11.2020 folgenden Wirtschaftsplan 2021 beschlossen:
- Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 wird wie folgt festgesetzt:
A) im Erfolgsplan beim Ertrag und Aufwand je 2.875.900 €
B)im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben je 5.000.000 €
- Die Kapitalzuschüsse zu den Baukosten und die Jahresumlagen (§§ 3 und 4 der Verbandssatzung) werden wie folgt festgesetzt: A)die Kapitalzuschüsse auf 0 €
die Rückerstattung aus Verbandseinlagen auf 582.000 €
B)die Jahresumlage auf 2.585.700 €
und zwar
die Umlage nach § 4 Abs. 2 Verbandssatzung - Zinsumlage - auf 261.800 €
die Umlage nach § 4 Abs. 3 Verbandssatzung - Betriebskostenumlage - auf
1. aus Unterhaltungsaufwand 1.741.900 €
2. aus Abschreibungen 582.000 €
und die Umlage nach § 4 Abs. 4 Verbandssatzung - Tilgungsumlage - auf 855.000 €
- Der Gesamtbetrag der äußeren Kredite, die zur Bestreitung der Ausgaben des Vermögensplanes bestimmt sind, wird festgesetzt auf 3.250.000 €
- Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.055.000 €
- Der Höchstbetrag der äußeren Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2021 zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Zweckverbandskasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird festgesetzt auf 500.000 €
- Die Beteiligungssätze gemäß § 3 Abs. 8 der Verbandssatzung werden wie folgt festgelegt:
a) für die Außenanlagen (bis Einlauf Kläranlage)
Stadt Stutensee 37,25 %
Gemeinde Karlsdorf-Neuthard 49,30 %
Stadt Bruchsal 13,45 %
Gesamt: 100,00 %
b) für Kläranlage (ab Einlauf)
Stadt Stutensee 46,70 %
Gemeinde Karlsdorf-Neuthard 43,99 %
Stadt Bruchsal 9,31 %
Gesamt: 100,00 %