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Wichtige Beschlüsse

07.05.2025

Amtliche Bekanntmachung - Feststellung des Jahresabschlusses 2024

Zweckverband Abwasserverband Kammerforst
Sitz: Karlsdorf-Neuthard
Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Zweckverband Abwasserverband Kammerforst

Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 29.04.2025 den Jahresabschluss 2024 des Zweckverband Abwasserverband Kammerforst wie folgt festgestellt:

1. Erfolgsrechnung

1.1

Summe Erträge

- 3.505.234,74 €

1.2

Summe Aufwendungen

3.505.234,74 €

1.3

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2)1
nachrichtlich:
Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung
Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung

0,00 €

2. Liquiditätsrechnung

2.1

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit

491.481,65 €

2.2

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit

- 1.198.239,82 €

2.3

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2)

- 706.758,17 €

2.4

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit

- 225.292,59 €

2.5

Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4)2

- 932.050,76 €

2.6

Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen

0 €

3

Bilanzsumme

20.087.919,71 €

  1. Die aus der Umlagenabrechnung 2024 resultierenden Forderung in Höhe von saldiert 47.575,26 € werden den Verbandsmitgliedern in Rechnung gestellt.
  2. Der Festsetzung der Umlageschlüssel wird wie im Geschäftsbericht dargestellt zugestimmt.
  3. Bei den Einnahmen werden 0 € sowie bei den Ausgaben werden 660.260,13 € ins Wirtschaftsjahr 2025 übertragen.
  4. Der Jahresabschluss 2024 ist der Rechtsaufsichtsbehörde und der Gemeindeprüfungs-Anstalt Baden-Württemberg zur Durchführung der überörtlichen Prüfung nach §114 GO als prüfungsbereit anzuzeigen.
  5. Dem Verbandvorsitzenden und der Verbandsverwaltung des Zweckverbands Abwasserverbands Kammerforst wird für das Geschäftsjahr 2024 die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht des Zweckverbands Abwasserverband Kammerforst liegen in der Zeit vom 12. Mai 2025 bis einschließlich 20. Mai 2025 zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Unterlagen können beim Abwasserverband Kammerforst, Im Klein Feld 31, 76689 Karlsdorf-Neuthard, während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Darüber hinaus stehen die Unterlagen bis zur ortsüblichen Bekanntmachung des nächsten Jahresabschlusses zur Einsicht zur Verfügung.

Karlsdorf-Neuthard, den 29.04.2025

Der Geschäftsführer
Gez.
Gerhard Süpfle

Der Verbandsvorsitzende
Gez.
Sven Weigt, Bürgermeister

22.01.2025

Veröffentlichung Festsetzungsbeschluss Wirtschaftsplan 2025

Aufgrund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i.d.F. vom 16.09.1974 (GBI S. 408), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 04.04.2023 (GBI S. 137, 142) in Verbindung mit § 14 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) in der Fassung vom 08.01.1992 (GBI S. 21), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17.06.2020 (GBI S. 403), und § 10 der Verbandssatzung vom 20. 11.2014, zuletzt geändert am 06.12.2022 hat die Verbandsversammlung am 12.12.2024 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen:

Der Wirtschaftsplan 2025 wird festgesetzt

1          im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen

1.1

  Erträge

  3.893.400 €

1.2

  Aufwendungen

  3.893.400 €

1.3

  Veranschlagtes Jahresergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)

  0,00 €

2          im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen      

2.1

  Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

  3.611.000 €

2.1.2

  Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

  2.578.400 €

2.1.3

  Zahlungsmittelüberschuss

  (Saldo aus 2.1.1 und 2.1.2)

  1.032.600 €

2.2.1

  Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

  400 €

2.2.2

  Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

  1.803.000 €

2.2.3

  Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit

  (Saldo aus 2.2.1 und 2.2.2)

  1.802.600 €

2.3

  Finanzierungsmittelbedarf

  (Saldo aus 2.1.3 und 2.2.3)

  770.000 €

2.4.1

  Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

  2.740.000 €

2.4.2

  Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

  1.970.000 €

2.4.3

  Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit

  (Saldo aus 2.4.1 und 2.4.2)

  770.000 €

2.5

  Saldo Liquiditätsplan (Saldo aus 2.3 und 2.4.3)

  0 €


3          Kreditermächtigungen und Verpflichtungsermächtigungen

3.1

  Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen

  für Investitionen (Kreditermächtigungen)

 1.820.000 €

3.2

  Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen,
die künftigen Wirtschaftsplanjahre mit Auszahlungen für Investitionen
belasten (Verpflichtungsermächtigungen)

 1.577.500 €

4          Kassenkredite

4.

  mit dem Höchstbetrag der Kassenkredite

  500.000 €

5          Beteiligungssätze

Die Beteiligungssätze gemäß § 3 Abs. 8 der Verbandssatzung werden wie folgt festgelegt:

  1. für die Außenanlagen (bis Einlauf Kläranlage) entsprechend der festgelegten

Entwässerungseinzugsflächen für Investitionen

Bruchsal – Büchenau  13,45 %

Karlsdorf-Neuthard     49,30 %

Stutensee                     37,25 %

100,00%

  1. für die Kläranlage (ab Einlauf) nach der der Kläranlageauslegungsgröße festgelegten

Abwassermenge

Bruchsal - Büchenau    10,92 %

Karlsdorf-Neuthard     41,95 %

Stutensee                     47,13 %

100,00%

Karlsdorf-Neuthard, den 12.12.2024

Gez.
Sven Weigt
Bürgermeister                                                                                                                                
Verbandsvorsitzender                                                                                                                                 


Die Gesetzmäßigkeit des von der Verbandsversammlung am 12.12.2024 gefassten Beschlusses über die Festsetzung des Wirtschaftsplanes für den Zweckverband Abwasserverband Kammerforst für das Wirtschaftsjahr 2025 wurde mit Verfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 21.01.2025,
Az.: RPK14-2207-47/14/4, bestätigt.

Nach § 20 Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i.V.m § 12 (4) Eigenbetriebsgesetz (EigBG) und § 87 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) wurden genehmigt:

a) der unter Ziffer 3.1 des Beschlusses festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen (Kreditermächtigung) in Höhe von 1.820.000 €
b) der unter Ziffer 3.2 des Beschlusses festgesetzten und in voller Höhe genehmigungspflichtigen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 1.577.500 €

Der unter Ziffer 4 des Beschlusses festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 500.000 € ist genehmigungsfrei.

Der Wirtschaftsplan 2025 des Zweckverbands Abwasserverband Kammerforst liegt von Montag, 03.02.2025 bis einschließlich Dienstag, 11.02.2025 auf der Verbandskläranlage (Im Klein Feld 31, 76689 Karlsdorf-Neuthard) zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag – Donnerstag: 8 Uhr – 12, 13 Uhr – 16 Uhr und Freitag: 8 Uhr - 12 Uhr) öffentlich zur Einsicht aus.


Sven Weigt
Bürgermeister
Verbandsvorsitzender

 

 

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